Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des
Landeshundegesetz (LHundG) NRW
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerrist Höhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der
zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die
- erforderliche Sachkunde und die
- Zuverlässigkeit besitzt,
- den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
- und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.
Wesens Test für folgende Listenhunde:
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Alano
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Dogo Argentino
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Bullmastiff
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Mastino Espagniole
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Mastino Napolitano
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American Bulldog
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Rottweiler
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Fila Brasileiro
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Tosa Inu
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und Mischlinge aus diesen Rassen
Als anerkannte Prüferin kann ich Ihnen auch dabei behilflich sein.
Bitte beachten: Jeder, der mit einem Listenhund die Leinen & Maulkorbbefreiung haben
möchte,
muß den Test selber mit dem Hund machen !!